Anmeldeinfos Förderschule

- Aufnahme Förderschule
Ihr Kind geht bereits in die Schule?
- Aufnahmevoraussetzung an unserer Schule ist ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Prüfen Sie, ob ein sonderpädagogisches Gutachten für Ihr Kind vorliegt
- Prüfen Sie, ob das sonderpädagogische Gutachten den Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ beinhaltet
- Wenn kein sonderpädagogisches Gutachten oder aber ein Gutachten mit einem anderen Förderschwerpunkt vorliegt, hat die Schule, in welche Ihr Kind gerade geht, den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD - Schulamt) zu beauftragen, um ggf. ein sonderpädagogisches Erstgutachten/eine Gutachtenumschreibung zu gestalten
- Halten Sie zu diesem Zweck alle nötigen medizinisch therapeutischen Befunde und Entwicklungsberichte Ihres Kindes vor
- Schule und MSD setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung
Mit dem sonderpädagogischen Gutachten melden Sie und Ihr Kind sich bei uns. Telefonisch oder unter Verwendung des Formulars „Aufnahmeantrag Förderschule“
Ihr Kind wird in unsere Schule kommen?
- Beachten Sie die Anmeldefrist! Ihr Kind ist von Ihnen Anfang Mai für das übernächste Schuljahr in der Schule anzumelden (z.B. im Mai 2022 für das Schuljahr 2023/2024)
- Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Telefonisch oder unter Verwendung des Formulars "Aufnahmeantrag Förderschule"
- Halten Sie für die Anmeldung an unserer Schule alle aktuellen medizinisch therapeutischen Befunde und Entwicklungsberichte Ihres Kindes bereit
- Wir setzen uns mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD - Schulamt) in Verbindung, um das sonderpädagogische Erstgutachten zu beantragen